Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ak'Marant XXV
 
  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst (Nacht-, Geländewanderungen, Kampfe mit Polsterwaffen, gespielte Gefangennahme etc..)
     
  2. Der Teilnehmer verpflichtete sich dazu, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
     
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt hierzu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen, oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßigen Alkoholkonsum.
     
  4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  5. Teilnehmer, welche gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden, oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat.
     
  6. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
     
  7. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschrankt.
     
  8. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
     
  9. Alle Rechte an Bild-, Ton, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
     
  10. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
     
  11. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur zu privaten Zwecken zulässig.
     
  12. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der Veranstalter zulässig.
     
  13. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt! Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
     
  14. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung wird ein pauschaler Betrag von 50,- Euro zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Bei noch späterem Rücktritt kann der Beitrag nicht mehr zurückerstattet werden.
     
  15. Bei Rücktritt eines Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages nicht möglich.
     
  16. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.
     
  17. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt immer im Voraus. Sollte die Zahlung bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt, soweit kein veranstaltungsspezifischer Betrag festgelegt wurde, eine Nachbearbeitungsgebühr von 10,- Euro als vereinbart.
     
  18. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
     
  19. Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
     
  20. Alle Nebenabsprachen und Verpflichtungen Bedürfen der Schriftform.
     
  21. Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.

     
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